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   OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12   

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https://dejure.org/2013,18704
OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12 (https://dejure.org/2013,18704)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2013 - 6 Wx 5/12 (https://dejure.org/2013,18704)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 6 Wx 5/12 (https://dejure.org/2013,18704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Mitbestimmung in einer Holding mit karitativ tätigen Tochtergesellschaften - keine Erstreckung des Tendenzschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstreckung des Tendenzschutzes von Konzerntöchtern auf eine Holding

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Insbesondere keine Ausnahme von Mitbestimmungsgesetz, wenn Unternehmen keine karitativen Zwecke verfolgt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1623
  • NZG 2013, 1265
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12
    Ein Unternehmen dient karitativen Bestimmungen, wenn es sich den sozialen Dienst an körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel gesetzt hat und seine Tätigkeit auf die Heilung oder Milderung oder die vorbeugende Abwehr der inneren oder äußeren Nöte solcher Hilfsbedürftigen gerichtet ist, sofern diese Betätigung ohne die Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und das Unternehmen selbst nicht von Gesetzes wegen unmittelbar zu derartiger Hilfeleistung verpflichtet ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAG, Beschluss vom 15.3.2006 - 7 ABR 24/05 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 15.04.2010 - 2 W 1174/09

    Betriebsrat der Elblandkliniken setzt Aufsichtsrat durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12
    Dabei muss sich die Leitungsmacht des herrschenden Unternehmens ausschließlich oder überwiegend auf Unternehmen beziehen, die ihrerseits die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 MitbestG erfüllen (so etwa OLG Hamburg NJW 1980, 1803; OLG Dresden, NZG 2011, 462, zitiert nach juris Rn. 42; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2013, § 5 MitbestG Rn. 16; Münchener Kommentar zum AktG/Gach, 3. Aufl., § 1 MitbestG Rn. 38).
  • BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 149/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12
    In diesem Fall liegt bereits eine karitative Tätigkeit nicht vor (vgl. BayObLG ZIP 1995, 1671, zitiert nach juris; OLG Dresden a.a.O., zitiert nach juris Rn. 48).
  • OLG Hamburg, 22.01.1980 - 11 W 38/79

    Lohndruckerei als Tendenzunternehmen; Tendenzschutz für Leitungsunternehmen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12
    Dabei muss sich die Leitungsmacht des herrschenden Unternehmens ausschließlich oder überwiegend auf Unternehmen beziehen, die ihrerseits die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 MitbestG erfüllen (so etwa OLG Hamburg NJW 1980, 1803; OLG Dresden, NZG 2011, 462, zitiert nach juris Rn. 42; Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl. 2013, § 5 MitbestG Rn. 16; Münchener Kommentar zum AktG/Gach, 3. Aufl., § 1 MitbestG Rn. 38).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2016 - 6 U 145/14

    Abberufung als Geschäftsführer

    Darüber verhält sich der Beschluss des erkennenden Senats vom 05.02.2013 in dem Statusverfahren 6 Wx 5/12 (6 AktE 1/10 Landgericht Neuruppin).

    Mit Beschluss vom 11.04.2012 hatte das Landgericht den Antrag vom 09.09.2010 zurückgewiesen, der erkennende Senat hat die Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 05.02.2013 zurückgewiesen ( 6 Wx 5/12).

    Erst nach rechtskräftigem Abschluss des bereits vor Ausspruch der Kündigung eingeleiteten Statusverfahrens mit Beschluss des Senats vom 05.02.2013 ( 6 Wx 5/12) war ein Aufsichtsrat in der in vorgesehenen Zusammensetzung zu bilden.

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18

    ProSiebensat.1 Media SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren

    Das alleinige Abstellen auf die Tendenzqualität der Tochterunternehmen wird hingegen dem Merkmal der Unmittelbarkeit nicht gerecht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.02.2013 - 6 Wx 5/12, ArbRAktuell, 2013, 429; Habersack/Henssler/Habersack, MitbestG, 4. Aufl. § 5 MitbestG Rn. 60; MüKoAktG/Annuß, a.a.O. Rn. 37; Rieble, AG 2014, 224, 229; missverständlich LG München I, Beschluss vom 31.08.2018 - 5 HKO 11323/15, EWiR 2018, 587 Rn. 15).
  • LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
    Die Entscheidung ist vom Brandenburgischen Oberlandesgericht am 5.2.2013 bestätigt worden (6 Wx 5/12).
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